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Einzonenmodell beim Energieausweis nach DIN 18599 EnEV 07.02.2009 ein zonen modell vereinfachung din v 18599 ein-zonen-modell vereinfacht einzonenmodell din18599 energieausweis nachweis enev
Der Nachweis für ein Nichtwohngebäude kann unter bestimmten Bedingungen anhand eines Einzonen-Modells gerechnet werden. Angewandt werden darf diese Regelung für "für Bürogebäude, ggf. mit Verkaufseinrichtung, Gewerbebetrieb oder Gaststätte, für Schulen, Kindergärten und -tagesstätten und ähnliche Einrichtungen sowie für Hotels ohne Schwimmhalle, Sauna oder Wellnessbereich".

Als Voraussetzung gilt, dass die Summe der Flächen aus Hauptnutzung und Erschließung zusammen mehr als 2/3 der gesamten Nettogrundfläche ausmachen, das Gebäude nicht gekühlt wird, jeweils nur eine Anlage für Heizung und Warmwasser vorhanden sind und die spezifische elektrische Bewertungsleistung die Referenzleistung nicht um mehr als 10% überschreitet.

Für die eventuelle Kühlung werden anschließend noch zwei Ausnahmen beschrieben.

Zu finden sind die entsprechenden Regelungen in der EnEV 2007 in Anlage 2 in den Abschnitten 3.1 bis 3.3

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