Aneinandergereihte Bebauung, Blockrand nach EnEV | EnEV | 02.11.2008 | aneinandergereihte bebauung reihenhäuser enev 2007 energieausweise blockrandbebauung | |
Es tauchte die Frage auf, was bei der Komplettsanierung einer Blockbebauung, die mehrere Gebäude umfasst (eigene Hausnummern, eigene Treppenhäuser), bezüglich EnEV-Nachweis und Energieausweisen gilt. Die EnEV 2007 sagt dazu im Anhang 1, Abschnitt 2.7 in Satz 3+4: Werden aneinander gereihte Gebäude
gleichzeitig erstellt, dürfen sie hinsichtlich der Anforderungen des § 3 wie ein Gebäude behandelt werden. Die Vorschriften des Abschnitts 5 bleiben unberührt. Es ist also möglich, für solche Gebäude einen gemeinsamen EnEV-Nachweis zu erstellen. Meiner Meinung nach gilt das auch für ein solches Gebäude, das komplett saniert wird, obwohl in der EnEV nur von der Erstellung die Rede ist. Satz 4 verweist auf Abschnitt 5. Abschnitt 5 sind die Paragraphen 16 bis 21, die Regelungen für die Erstellung von Energieausweisen treffen. Also müssen auch bei der Errichtung (oder Sanierung) aneinandergereihter Bebauung für jedes Gebäude einzelne bedarfsbasierte Energieausweise erstellt werden. Zusammengefasst: ein EnEV-Nachweis, viele Energieausweise! |
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