Elektrische Speicherheizsysteme / Elektroheizungen / Nachspeicheröfen abbauen | EnEV | 25.04.2010 | Elektrische Speicherheizsysteme Elektroheizungen Nachspeicheröfen abbauen ersetzen zuschuss förderung kfw | |
Gemäß EnEV 2009 dürfen vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheiz-systeme nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden. Für nach dem 31.12.1989 eingebaute oder sanierte Elektroheizungen gilt eine 30-Jahres-Frist. Die KfW fördert derzeit den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen pro abgebauten Gerät mit 150,- Euro: http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/Privatpersonen/431_Energieeffizient_Sanieren_-_Sonderfoerderung/index.jsp |
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