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Gemischt genutzte Gebäude EnEV 07.11.2008 gemischt genutzte gebäude mischnutzung enev energieausweis 2007 2009
In Absatz 1 und 2 des Paragraphen §22 der Energieeinsparverordnung ist von Teilen eines Gebäudes die Rede, die einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche ausmachen. Wie ich werden sich viele schon gefragt haben, was nun die Formulierung >unerheblichen Teil< in Zahlen bedeutet. Ich habe im Internet recherchiert und an mehreren Stellen die Zahl 10 Prozent gefunden. Dies macht nach meinem Gefühl auch Sinn. Wenn bei einem Wohngebäude allerdings weniger als 10 Prozent Nichtwohngebäude-Fläche sind, die aber gleichzeitig einen hohen Installationsgrad (z.B. mechanische Lüftung und Kühlung) aufweisen, würde ich dennoch empfehlen, zwei getrennte Nachweise zu erstellen.

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