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Energieausweis für Wohngebäude ist Pflicht ab 1.1.2009 EnEV 30.12.2008 enev energieausweis wohngebäude pflicht verbrauchsbasiert bedarfsorientiert
Bei Verkauf oder Neuvermietung ist der Verkäufer oder Vermieter von Wohngebäuden ab 1.1.2009 verpflichtet, dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorzulegen.
Keine Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasierten und bedarfsbasierten Ausweis besteht nun bei kleinen Gebäuden (1 bis 4 Einheiten), wenn sie älter als 1977 sind.

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